Justiz
Die Justiz in Deutschland steht vor großen strategischen, organisatorischen und kulturellen Herausforderungen. Der Begiff E-Justiz prägt vor allem den Einsatz der IT in der Justiz und die grenzüberschreitende Kommunikation mit der Justiz im Ausland. Gängige E-Government-Lösungen anderer Verwaltungsbereiche sind grundsätzlich nicht eins zu eins auf den Justiz-Bereich zu übertragen. Oft sind spezifische Anpassungen auf besondere Rahmenbedingungen des Justizbereichs erforderlich oder es müssen eigenständige Lösungen entwickelt werden.
In der Justiz wird die europäische Zusammenarbeit erheblich an Bedeutung gewinnen. So unterstützt die Bundesrepublik Deutschland aktiv den Ausbau des europäischen E-Justice-Portals und beteiligt sich an ersten Pilotprojekten bei der Vernetzung verschiedener Registerverfahren und der staatenübergreifenden Vollstreckung.
Im deutschen Justizbereich hat sich durch die ausgeprägte föderale Verfassungsstruktur eine heterogene und zum Teil divergente IT-Landschaft entwickelt. Um diese durch entsprechende Schnittstellen und Standardisierungsmaßnahmen effizienter zu gestalten, sind Angebote erforderlich. 2009 wurde dafür die gesetzliche Grundlage im neuen Artikel 91c Grundgesetz geschaffen, um die Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich E-Justice zu stärken. Die bei der Integration von heterogenen Strukturen gewonnene Erfahrung, kann auf europäischer Ebene nachhaltig zu einer effizienten Vernetzung des Justizbereiches der Europäischen Union (EU) beitragen.
Herausforderungen an E-Justice
Eine vollzogene Digitalisierung von Prozessen ist im Justizbereich bisher noch nicht anzutreffen. Bestehende Medienbrüche verursachen Verzögerungen im Verfahrensablauf, weil manche Verfahrensbeteiligte bereits mit elektronischen Akten arbeiten während bei anderen noch die Papierakte als das führende Medium zum Einsatz kommt.
Bei der Transformation von der Papier- zur elektronischen Akte sind alle verfügbaren Möglichkeiten der Informationstechnologie anzuwenden (Weiterverarbeitung und Recherchemöglichkeiten), um nachhaltig Akzeptanz in der Anwenderschaft zu erreichen. Dazu gehört die Entwicklung von besonderen Werkzeugen, die dem Einsatz für interne Vorgänge im Justizbereich dienen. Das sind beispielsweise die Durchdringung der Akte oder die elektronische Kommentierung von Urteilsentwürfen im Gericht. In diesem Zusammenhang sind die juristische Methodenlehre und die Rechtsinformatik den Anforderungen des Informationszeitalters anzupassen. Gleichzeitig sind bei der Umstellung auf die elektronische Gerichtsakte die hohen Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen.
Künftige Schwerpunkte der IT-Unterstützung im Justizbereich:
- Gesamtstrategie für Bund und Länder sowie eine Kooperation zwischen der Verwaltung und den externen Verfahrensbeteiligten
- Abstimmung der nationalen Gesamtstrategie mit den Anforderungen der EU
- Vorgabe von Standards für IT-Systeme sowie für die elektronische Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden, den Gerichten und der Anwaltschaft
- Prozessorientierte Entwicklung von Anforderungen und IT-Systemen
- Umsetzung der medienbruchfreien Auskunftserteilung aus den nationalen Registerverfahren und den Registerverfahren der Mitgliedsstaaten der EU sowie weiterer Partnerländer
- Ergonomisch gestaltete IT-Systeme für Gerichtsverhandlungen und gerichtsinterne Prozesse unter Berücksichtigung der Anforderungen der Richterschaft und der Verfahrensbeteiligten
- Einführung moderner und effizienter Lösungen bei der Bereitstellung und Nutzung von IT-Leistungen
- Interoperabilität zwischen den Verfahren in Bund, Ländern und in der EU
- Durchgängige elektronische Unterstützung des gesamten Prozesses der Strafverfolgung im Sinne des Instanzenzugs
- Langfristige und revisionssichere Archivierung von elektronischen Gerichtsakten
Die Herausforderungen der Justizbehörden in der Bundesrepublik Deutschland und der EU gehen weit über die rein technologische Fragestellungen hinaus. Sie umfassen fachliche, organisatorische und methodische Aspekte, wofür wir über die erforderlichen Kompetenzen, praktischen Erfahrungen und erprobte Lösungen verfügen.
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- Nutzensteigerung durch die elektronische Gerichtsakte - Hessisches Ministerium der Justiz:
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